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Die Frage der Gebühren
ist für Sie und für uns von Bedeutung.
Es ist allerdings ausgesprochen schwer, vor der Durchführung
eines Mandates und dessen Beendigung genau abzuschätzen,
welche Gebühren entstehen. Bedenken Sie, dass nicht nur Ihr
Verhalten, sondern auch das Verhalten der Gegenseite von
entscheidendem Einfluss ist, wie sich ein Verfahren gestaltet. Es
hat sich allerdings gezeigt, dass es wichtig ist, sich rechtzeitig
anwaltlich beraten zu lassen. Dieses spart die meisten Kosten.
Vorbeugende Rechtberatung ist deshalb nicht nur effektiv, sondern
auch kostengünstig.
Wir halten es für wichtig, dass wir die Fragen der Gebühren mit
Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern. Erstberatungen
liegen bei uns in einer Größenordnung zwischen 150,00 und
190,00 €.
Bei der Frage der Gebühren
sollten Sie im übrigen folgendes beachten
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a) |
Geraten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall,
werden unsere Gebühren von der gegnerischen
Haftpflichtversicherung bezahlt. Sie können also insofern
kostenlos professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. |
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b) |
In der Regel hat die Gegenseite die Kosten zu tragen,
wenn und soweit Sie einen Prozess gewinnen. Es gibt
bestimmte Verfahrensartenausnahmen. |
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c) |
Für Verfahren kann oftmals Prozesskostenhilfe in
Anspruch genommen werden. Hier handelt es sich um
eine staatliche Unterstützung, so dass Sie kostenlos ggfls.
mit der Verpflichtung geringer monatlicher Raten von maximal
48 Monaten Unterstützung erhalten können. |
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d) |
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für Ihre
Angelegenheit, wird diese die Kosten übernehmen. |
Wir wollen Ihnen nun anhand einiger
Beispielfälle zeigen, wie sich Gebühren darstellen:
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a) |
Für ein einfaches Scheidungsverfahren, in dem lediglich
die Rententeilung und die Scheidung ausgesprochen werden, entstehen bei einem gemeinsamen Netto-Einkommen der Eheleute von 2.000,00 € folgende Gebühren:
Gegenstandswert: 7000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr
§13, Nr 3100 VV RVG |
487,50 € |
1,2 Terminsgebühr
§13, Nr. 3104 VV RCG |
450,00 € |
| Zwischensumme der Gebührenpositionen |
937,50 € |
Pauschale für Post und Telekommunikation
Nr. 7002 VV RVG |
20,00 € |
| Zwischensumme netto |
957,50 € |
19 % Umsatzsteuer
Nr. 7008 VV RVG |
181,93 € |
| Gesamtbetrag |
1139,43 € |
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b) |
Eine Beratung in einer Mietangelegenheit wegen einer
Forderung von 600,00 €, entsprechender Schriftverkehr
mit der Gegenseite löst Gebühren aus von:
Wert: 600,00 €
1,3 Geschäftsgebühr
§13, 14, Nr. 2300 VV RVG |
58,50 € |
| Zwischensumme der Gebührenpositionen |
58,50 € |
Pauschale für Post und Telekommunikation
Nr. 7002 VV RVG |
11,70 € |
| Zwischensumme netto |
70,20 € |
19 % Umsatzsteuer
Nr. 7008 VV RVG |
11,23 € |
| Gesamtbetrag |
83,54 € |
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