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Die Frage der Gebühren
ist für Sie und für uns von Bedeutung.

Es ist allerdings ausgesprochen schwer, vor der Durchführung eines Mandates und dessen Beendigung genau abzuschätzen, welche Gebühren entstehen. Bedenken Sie, dass nicht nur Ihr Verhalten, sondern auch das Verhalten der Gegenseite von entscheidendem Einfluss ist, wie sich ein Verfahren gestaltet. Es hat sich allerdings gezeigt, dass es wichtig ist, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Dieses spart die meisten Kosten. Vorbeugende Rechtberatung ist deshalb nicht nur effektiv, sondern auch kostengünstig.

Wir halten es für wichtig, dass wir die Fragen der Gebühren mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern. Erstberatungen liegen bei uns in einer Größenordnung zwischen 150,00 und 190,00 €.

Bei der Frage der Gebühren
sollten Sie im übrigen folgendes beachten
  a) Geraten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall, werden unsere Gebühren von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt. Sie können also insofern kostenlos professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
  b) In der Regel hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, wenn und soweit Sie einen Prozess gewinnen. Es gibt bestimmte Verfahrensartenausnahmen.
  c) Für Verfahren kann oftmals Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Hier handelt es sich um eine staatliche Unterstützung, so dass Sie kostenlos ggfls. mit der Verpflichtung geringer monatlicher Raten von maximal 48 Monaten Unterstützung erhalten können.
  d) Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Angelegenheit, wird diese die Kosten übernehmen.

Wir wollen Ihnen nun anhand einiger
Beispielfälle zeigen, wie sich Gebühren darstellen:
  a) Für ein einfaches Scheidungsverfahren, in dem lediglich die Rententeilung und die Scheidung ausgesprochen werden, entstehen bei einem gemeinsamen Netto-Einkommen der Eheleute von 2.000,00 € folgende Gebühren:

Gegenstandswert: 7000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr
§13, Nr 3100 VV RVG
487,50 €
1,2 Terminsgebühr
§13, Nr. 3104 VV RCG
450,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen
937,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
Nr. 7002 VV RVG
20,00 €
Zwischensumme netto
957,50 €
19 % Umsatzsteuer
Nr. 7008 VV RVG
181,93 €
Gesamtbetrag
1139,43 €
  b) Eine Beratung in einer Mietangelegenheit wegen einer Forderung von 600,00 €, entsprechender Schriftverkehr mit der Gegenseite löst Gebühren aus von:

Wert: 600,00 €
1,3 Geschäftsgebühr
§13, 14, Nr. 2300 VV RVG
58,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen
58,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation
Nr. 7002 VV RVG
11,70 €
Zwischensumme netto
70,20 €
19 % Umsatzsteuer
Nr. 7008 VV RVG
11,23 €
Gesamtbetrag
83,54 €

 
Franziskanermauer 1a
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Ecke Rosenstraße
l
33098 Paderborn