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Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich die
Düsseldorfer Tabelle direkt als PDF anzuschauen.
Bitte beachten Sie, dass die Düsseldorfer Tabelle zunächst ein- Das Kindergeld ist zudem anzurechnen, wobei die Besonderheit
besteht, dass bei einer Unterhaltsverpflichtung unter 135 % das
hälftige Kindergeld nur insofern anzurechnen ist, als dieses
zusammen mit dem Unterhalt 135 % des Regelunterhaltes abzgl. Bei volljährigen Kindern ist im übrigen das Kindergeld auf den Bedarf voll anzurechnen. Sie sehen, dass auch die Düsseldorfer Tabelle nicht so leicht auszulegen ist. Es können hier immer wieder Schwierigkeiten auftreten. Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich bei uns kurz beraten zu lassen, ggfls. telefonisch. |