Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich die
Düsseldorfer Tabelle direkt als PDF anzuschauen.
Bitte beachten Sie, dass die Düsseldorfer Tabelle zunächst ein- mal eine Standardregelung widerspiegelt. Sie muss dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden, also Ihrer konkreten Situation. So ist z. B. die Tabelle angelegt für eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei Personen.
Trifft dieser Regelfall nicht zu, ist die Tabelle schon anders zu handhaben, ein sog. Sprung in der Düsseldorfer Tabelle ist dann vorzunehmen, also bei Unterhaltspflichten gegenüber mehr als drei Personen.
Das Kindergeld ist hälftig anzurechnen bei minderjährigen Kindern. Bei volljährigen Kindern ist im übrigen das Kindergeld auf den Bedarf voll anzurechnen.
Sie sehen also, dass die Düsseldorfer Tabelle nicht leicht zu handhaben ist. Es können hier immer wieder Schwierigkeiten auftreten. Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich bei uns kurz beraten zu lassen, ggfls. telefonisch.